Informationen und Sicherheitshinweise
für den Umgang mit Leitern und Tritten.
Leiternunfälle
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erhebt die jährlichen Arbeitsunfälle bei der Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten. Laut DGUV sind die Zahlen zwar leicht rückläufig, dennoch ereignen sich pro Jahr durchschnittlich 23.000 Unfälle mit teilweise schwerem oder sogar tödlichem Ausgang!!!
Durch die Auswahl der richtigen Leiter und des passenden Sicherheitszubehörs für den jeweiligen Anwendungsfall lässt sich das Risiko schwerer Unfälle erheblich reduzieren.
Quelle: https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/bauliche-einrichtungen-handel/leitern-tritte-ortsfeste-arbeitsbuehnen/statistiken/index.jsp
Arbeitsschutzprämien der BG-Bau
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben Arbeitsschutzprämien, wenn sie Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten ergreifen.
Beitragsabhängige Förderung:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 100,- EUR
Beitragsunabhängige Förderung:
Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, bis zur max. Fördersumme (3.000,- EUR pro Jahr)
Für weitere Informationen bitte hier klicken.
Auswahl der richtigen Leiter
Vorschriften und Normen
DIN EN 131 Teil 1
Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
Vorschriften und Normen
DIN EN 131 Teil 2
Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Differenzierung der Anforderungen bei Leitern für den privaten bzw. gewerblichen Gebrauch
Vorschriften und Normen
DIN EN 131 Teil 3
Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen
Vorschriften und Normen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Sicherheit und Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten.
Dies soll erreicht werden durch:
Auswahl geeigneter Arbeitsmittel im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck
Geeignete Schutzmaßnahmen
Instandhaltung und Prüfungen
Unterweisung der Beschäftigten
Qualifikation von Prüfern
Vorschriften und Normen
TRBS 2121 Teil 2 (Technische Regel für Betriebssicherheit)
Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz bis 2m, bei einer Standhöhe zw. 2m und 5m nur zeitweilige (≤ 2h) Arbeiten mit beiden Füßen auf Stufe oder Plattform
Leiter als Verkehrsweg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bis max. 5m Höhe
Vorschriften und Normen
DGUV-Information 208-016
Die Verwendung von Leitern und Tritten
Erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der BetrSichV über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten
Vorschriften und Normen
Kontrollblatt / Checkliste
zur Überprüfung von Leitern