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Reichhöhe / Arbeitshöhe

   

Die DGUV-Information 208-016 definiert die Arbeitshöhe und die Standhöhe wie folgt:

 

Arbeitshöhe = Standhöhe + 1,50m

Reichhöhe   = Standhöhe + 2,00m

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl der Leiterngröße und Leiternlänge...

 

nicht zusätzlich gesicherte Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Sprosse / Stufe bestiegen werden dürfen, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht

beidseitig besteigbare Stehleitern nur bis zur drittobersten Sprosse / Stufe bestiegen werden dürfen, da sonst die Gefahr des Kippens der Leiter besteht.

Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" nur bis zur fünftobersten Sprosse bestiegen werden dürfen.

   

 

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