Reichhöhe / Arbeitshöhe |
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Die DGUV-Information 208-016 definiert die Arbeitshöhe und die Standhöhe wie folgt:
Arbeitshöhe = Standhöhe + 1,50m Reichhöhe = Standhöhe + 2,00m |
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Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl der Leiterngröße und Leiternlänge...
nicht zusätzlich gesicherte Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Sprosse / Stufe bestiegen werden dürfen, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht beidseitig besteigbare Stehleitern nur bis zur drittobersten Sprosse / Stufe bestiegen werden dürfen, da sonst die Gefahr des Kippens der Leiter besteht. Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" nur bis zur fünftobersten Sprosse bestiegen werden dürfen. |
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